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gerichtsurteil 2016

Der Rechtsstreit um unseren Betriebsstandort in Ehrenberg ist im März 2016 endlich beendet. Der Kriebsteiner Gemeinderat hatte im Dezember 2012 beschlossen gegen den Bau unserer Anlage in Ehrenberg zu klagen. Im November 2014 wurde die Klage der Gemeinde Kriebstein im Hauptsachverfahren durch das Verwaltungsgericht in Chemnitz vollumfänglich zurückgewiesen.

Der 4.Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen hat nun den Antrag der Gemeinde Kriebstein abgelehnt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz die Berufung zuzulassen. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht fand an der Genehmigung unserer Ferkelzuchtanlage nichts auszusetzen.

"Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 12. November 2014 ist zulässig, aber unbegründet." ... "Es besteht keine Gefahr für Anwohner sowie Flora und Fauna."

"Der Beschluss ist unanfechtbar."

Das bedeutet, dass die Möglichkeiten nun ausgeschöpft sind, gegen unsere Ferkelzuchtanlage mit rechtlichen Mitteln vorzugehen.

Wir sind froh, dass in dieser Sache nun endlich Rechtssicherheit herrscht!

 

 

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